Die Spezialzuchtschau "III. CCI CUP" ist vom VDH termingeschützt.
Es werden das Jugend-CAC, Veteranen-CAC, CAC und die Anwartschaft auf das VDH-Championat vergeben. Die Vergabe liegt im Ermessen des Richters, es besteht kein Rechtsanspruch.
Es gelten die aktuell gültigen Ausstellungsordnungen des CCI/VDH.
Meldung bzw. Zutritt nur gegen Vorlage des Impfpasses mit gültiger Tollwutimpfung (mit Ausnahme der u. a. Regelung für Welpen/Babyklasse) möglich !!
Folgende Sondertitel werden vergeben:
CCI Cup Baby Winner *
CCI Cup Puppy Winner
CCI Cup Junior Winner
CCI Cup Winner
CCI Cup Veteran Winner
* FÜR DIE MELDUNG IN DER BABYKLASSE GILT GEMÄß AMTLICHER VORSCHRIFT FOLGENDE AUFLAGE:
Sofern am Tage der Ausstellung noch keine 21 Tage nach Tollwut-Erstimpfung vergangen sind, wird zur Meldung in der Babyklasse eine tierärztliche Bescheinigung benötigt. Diese muss zwingend beinhalten, dass der Welpe frei von klinischen Anzeichen einer Tollwuterkrankung ist und darf am Ausstellungstag nicht älter als 10 Tage sein.
Weitere Informationen:
Es gelten die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW
Auch für Besucherhunde gelten die gleichen Vorschriften
Bitte informieren Sie sich über die am Ausstellungsort zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Corona-Richtlinien
Falls die Veranstaltung abgesagt werden muss, wird der Beitrag abzüglich 10% zurückerstattet