Bitte informieren Sie sich über die am Ausstellungsort zum Zeitpunkt der Ausstellung gültigen Corona-Richtlinien.

Bitte beachten Sie für den ganzen Tag weiterhin folgende Hygiene- und Verhaltensregeln:

  1. Gesundheit: Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks- /Geruchssinns, Halsschmerzen,
    Gliederschmerzen, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall), verzichten Sie bitte auf einen Besuch. Besucher mit Erkältungsanzeichen werden am Einlass zurückgewiesen
  2. Hände waschen: Waschen Sie regelmäßig und gründlich Ihre Hände. Vor allem, wenn Sie
    im öffentlichen Raum unterwegs waren.
  3. Hust- und Niesetikette: Drehen Sie sich, wenn Sie Husten oder niesen müssen, von anderen Menschen weg und nutzen Sie ein Taschentuch, das Sie danach sofort entsorgen können. Falls Sie kein Taschentuch griffbereit haben, halten Sie Ihre Armbeuge vor Mund und Nase, um andere zu schützen. Waschen Sie sich nach dem Husten, Niesen oder Naseputzen möglichst Ihre Hände.

Unter Umständen muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionen reagiert
werden. Das kann dazu führen, dass dies dann regional wieder zu umfassenden
Beschränkungen vor Ort führt. Sollte durch die aktuellen Coronaschutzvorschriften kurzfristig eine Änderung eintreten und die Ausstellung abgesagt werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten.

Falls die Veranstaltung abgesagt werden muss, wird der Beitrag abzüglich 6,05% zurückerstattet. Dies wird verwendet, um alle Kosten, wie z.B. Bankkosten, zu bezahlen.

Ausstellungsleitung: Kristina Klinkenberg, Spenger Str. 368, 32130 Enger

Kontaktperson Gesundheits- und Veterinärdienst: Dr. Klaus A. Hollmig, Hövel 27, 47559 Kranenburg

Meldestelle: ausstellung@coton-online.de

Die Abgabe der Meldung verpflichtet zur Zahlung der Meldegebühr.

 Zugelassen sind nur Hunde, die in einem vom VDH und/oder der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und am Tag der Ausstellung das Mindestalter der jeweiligen Klasse vollendet haben. Identitätsüberprüfungen gemeldeter Hunde sind möglich. Kopie der Ahnentafel ist unbedingt mitzubringen. Für rechtzeitigen Eingang der Meldungen und Aufnahme im Katalog sowie bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen, die der Ausrichter nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen. Die Vergabe der Wertnoten und Anwartschaften liegt im Ermessen des Richters, es besteht kein Anspruch darauf. Alle Hunde müssen einen gültigen Tollwut-Impfschutz besitzen. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig, in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände gebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Kupierte Hunde sowie nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an der Ausstellung nicht teilnehmen. Zudem sind kastrierte Rüden nicht zugelassen. Dies gilt auch für chemisch kastrierte Rüden.

Mit der Meldung erkennen die Aussteller die Bestimmungen der VDHAusstellungs-Ordnung an.